Wie Sie bereits wissen, ist die Finanzbuchhaltung sehr aufwendig und kostet wertvolle Zeit. Mit uns können Sie sich anderen Dingen widmen und von unserer Erfahrung sowie unserem Wissen profitieren. Wir erstellen Ihnen umfassende Reportings, die Ihnen als Grundlage für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen dienen.
Ob bei Ihnen privat oder Ihrem Unternehmen: Allein mit der Abgabe der Steuererklärung sind Ihre Pflichten als Steuerzahler noch nicht erfüllt. Wir bringen Struktur in die notwendigen Unterlagen, erstellen die Steuererklärung, prüfen den Bescheid und legen gegebenenfalls sogar Einspruch ein. Selbstverständlich sind wir immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung – bei jeglicher Steuerart.
Ein durch uns erstellter Jahresabschluss ist nicht nur nötig um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern bietet Ihnen noch weitaus mehr. Wir können elementare Informationen über Ihr Unternehmen herauskristallisieren und somit zur positiven Entwicklung Ihres Unternehmens beisteuern. In einem Abschlussgespräch erläutern wir Ihnen wichtige Eckpunkte; insbesondere jedoch drei Bilanzen, die entscheidend für die gesunde Basis Ihres Unternehmens sind.
Die Lohnbuchhaltung muss optimal und individuell für Ihr Unternehmen gestaltet werden. Dank unserem umfassenden und stets aktuellen Knowhows stehen wir Ihnen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Prüfungen sowie bei arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.
Die meisten Menschen denken bei einer Steuerprüfung zunächst an Unannehmlichkeiten. Seien Sie ganz entspannt – wir begleiten Sie. Ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Kapitalgesellschaft handelt: Unsere versierten Steuerberater begleiten Sie auf dem ganzen Weg der Betriebsprüfung. Dabei bereiten wir Sie auf die Prüfung vor, informieren Sie über Ihre Rechte, sind während der Prüfung Ansprechpartner des Prüfers und verteidigen Ihre Interessen im Abschlussgespräch. Abschließend prüfen wir den Bericht des Prüfers und kontrollieren die Bescheide des Finanzamts.
Die Kassenrichtlinie wurde vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 26.11.2010 veröffentlicht. Sie heißt daher auch „Kassenrichtlinie 2010“ und regelt die Anforderungen an moderne Kassensysteme (elektronische Registrierkassen, proprietäre Kassensysteme, PC-Kassensysteme), die im Zeitraum vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2019 angeschafft worden und nicht aufrüstbar im Sinne des Kassengesetzes sind. Kassen, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen letztmalig bis zum 31.12.2022 eingesetzt werden.
Leider sind Steuerbescheide der Finanzverwaltung teils fehlerbehaftet. Diese Tatsache ist nicht nur nervig, sondern im schlechtesten Fall auch sehr teuer. Sollten Sie in der gegebenen Frist gegen einen rechtswidrigen Bescheid keinen Einspruch erheben, bleiben Sie eventuell sogar auf den überschüssig gezahlten Steuern sitzen.
Bei dem Wort "Betriebsprüfung" leuchten bei vielen Unternehmern alle Warnzeichen auf. Das kann viel Geld kosten. Betriebsprüfer, die die Buchführung verwerfen oder Hinzuschätzungen, die auf einen zukommen. Vielen graust allein der Gedanke. Deshalb helfen wir Ihnen diese Thematik vorzubeugen und Falle einer tatsächlichen Prüfung, mit dieser richtig umzugehen. Zusammenarbeit und Transparenz sind hier die Schlüsselwörter.