Ein detailliertes aber verständliches Gutachten kann Ihnen und Ihrer Finanzverwaltung dabei helfen, dass Entscheidungsspielräume einheitlich und bestmöglich genutzt werden. Dadurch wird eine optimale Basis für die Gestaltung der Steuerplanung geschaffen und Sie können alle sich daraus ergebenden Vorteile nutzen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und verschaffen Ihnen eine ideale Planungsgrundlage, damit Ihr Unternehmen den höchstmöglichen wirtschaftlichen Vorteil erzielt.
Um Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich führen zu können ist eine Anpassung an die sich ständig verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Vergangene sinnvolle Entscheidungen können durch Neuerungen veraltet sein oder sogar Anpassungen erfordern. Wir behalten alles für Sie im Auge - damit Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich bestehen bleibt.
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) regelt die Abläufe von Erbschaft und Schenkung. Sofern die festgesetzten Freibeträge überschritten werden, muss eine Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärung abgegeben werden. Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten eines Verstorbenen an den Erben. Die Steuerbelastung richtet sich dabei nach der Höhe der Erbschaft sowie den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Erblasser und Erben. Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer muss eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Steuergestaltung ist zunächst in die nationale und internationale Sparte zu unterteilen. Nationale Steuergestaltung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, jedoch auf nahezu alle Steuerarten anwendbar. Selbstverständlich ist die Steuergestaltung auf dem einschlägigen und zur Verfügung stehenden Recht basierend und unter der Betrachtung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen erstellt.